{"id":57,"date":"2026-10-28T11:42:23","date_gmt":"2026-10-28T11:42:23","guid":{"rendered":"https:\/\/carcolor.netracom.de\/?page_id=57"},"modified":"2026-10-28T11:42:23","modified_gmt":"2026-10-28T11:42:23","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/carcolor.netracom.de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<style>.cc-legal{max-width:860px;margin:0 auto;padding:96px 24px 112px;font-family:Barlow,sans-serif;font-size:16px;line-height:1.75;color:#4A4F55}.cc-legal .cc-kicker{font-size:13px;font-weight:700;letter-spacing:.2em;text-transform:uppercase;color:#D2232A;margin:0 0 12px}.cc-legal h1{font-family:'Barlow Condensed',sans-serif;font-size:64px;line-height:1;font-weight:700;text-transform:uppercase;color:#0E1013;margin:0 0 48px}.cc-legal h2{font-family:'Barlow Condensed',sans-serif;font-size:32px;font-weight:700;text-transform:uppercase;color:#0E1013;margin:56px 0 16px;padding-top:24px;border-top:3px solid #D2232A}.cc-legal h3{font-family:'Barlow Condensed',sans-serif;font-size:23px;font-weight:700;text-transform:uppercase;color:#0E1013;margin:36px 0 10px}.cc-legal h4{font-size:17px;font-weight:700;color:#0E1013;margin:24px 0 6px}.cc-legal p{margin:0 0 16px}.cc-legal ul{margin:0 0 16px;padding-left:22px}.cc-legal a{color:#D2232A;word-break:break-word}.cc-legal strong{color:#0E1013}@media(max-width:767px){.cc-legal{padding:64px 20px 80px}.cc-legal h1{font-size:42px}}<\/style>\n<div class=\"cc-legal\">\n<p class=\"cc-kicker\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<h1>AGB<\/h1>\n<h2>der Firma Carcolor Autolacksysteme GmbH &amp; Co. KG, 44141 Dortmund<\/h2>\n<h3>1. Allgemeines<\/h3>\n<p>1.1. Unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle \u2013 auch zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte. Vereinbarungen und Verhandlungen mit unseren Gesch\u00e4ftspartnern im folgenden K\u00e4ufer genannt, wobei f\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer ausschlie\u00dflich das f\u00fcr die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Parteien ma\u00dfgebende Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, Handelsrecht f\u00fcr Vollkaufleute gilt. Die Ung\u00fcltigkeit einer einzelnen Klausel ber\u00fchrt nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Klausel gelten, die im Rahmen des gesetzlich M\u00f6glichen der unwirksamen Klausel am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>Ein ausdr\u00fccklicher oder stillschweigender Verzicht auf Rechte aus diesen Bestimmungen in einzelnen F\u00e4llen ber\u00fchrt nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im \u00fcbrigen Gesch\u00e4ftsverkehr. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nur anerkannt, wenn und soweit wir uns ausdr\u00fccklich hiermit einverstanden erkl\u00e4ren. Auch wenn der K\u00e4ufer abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen zugrunde legt, gelten sp\u00e4testens mit dem Empfang der Ware unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen als vereinbart.<\/p>\n<p>1.2. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung der Verg\u00fctung unserer Leistung sowie f\u00fcr alle sonstigen Verpflichtungen des K\u00e4ufers ist, falls von uns nicht anders angeordnet wird, der Sitz der Gesellschaft, f\u00fcr unsere Leistungen der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten \u00dcbergabe an den K\u00e4ufer befindet, soweit sich nicht aus der Art des Gech\u00e4fts notwendig ein anderer Erf\u00fcllungsort ergibt. Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten, die mit der Gesch\u00e4ftsverbindung zu einem Vollkaufmann irgendwie im Zusammenhang stehen, auch f\u00fcr Wechsel- und Scheckklagen, ist Dortmund. Gleiches gilt f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsverbindung zu einem Nicht-Vollkaufmann insoweit, als dieser nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz bei Klageerhebung unbekannt ist oder Anspr\u00fcche im Mahnverfahren geltend gemacht werden (\u00a7 38 ZPO).<\/p>\n<p>1.3. Die Lieferfirma ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem K\u00e4ufer an Dritte weiterzugeben.<\/p>\n<p>1.4. Alle Vereinbarungen, auch m\u00fcndliche Abmachungen, insbesondere mit Reisevertretern und telefonischen Bestellungen, bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung und begr\u00fcnden ohne diese keine Verpflichtung oder Haftung f\u00fcr uns.<\/p>\n<p>1.5. Einige Garantieleistungen f\u00fcr die mit dem gelieferten Material hergestellten Anstriche oder Lackierungen k\u00f6nnen nicht \u00fcbernommen werden, da der Hersteller keinen Einfluss auf die sachgem\u00e4\u00dfe Verarbeitung hat.<\/p>\n<h3>2. Lieferung und Versicherung<\/h3>\n<p>2.1. Wir liefern innerhalb angemessener Frist, es sei denn, wir haben einen bestimmten Termin schriftlich als verbindlich best\u00e4tigt. Betriebsst\u00f6rungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohmaterial, Behinderung von Arbeitskr\u00e4ften, Streik, Aussperrung und beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen entbinden uns auch im Einzelfall vom vereinbarten Liefertermin und berechtigen uns zum R\u00fccktritt vom Vertrag, ohne dass dem K\u00e4ufer irgendwelche Rechte zustehen.<\/p>\n<p>2.2. Alle Angebots- und Verkaufspreise verstehen sich netto \u2013 d.h. ausschlie\u00dflich Mehrwertsteuer. Sollte die Lieferung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsabgabe erfolgen und sollten sich die Preise \u00e4ndern, so bleibt uns vorbehalten, diejenigen Preise zu berechnen, die sich am Tag der Lieferung ergeben. \u00c4nderung des Mehrwertsteuersatzes berechtigen uns, die am Tage der Lieferung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>2.3. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Dortmund, sofern nicht anders vereinbart, mit Werks-LKW frei Haus. Etwaige andere Lieferm\u00f6glichkeiten bed\u00fcrfen, hinsichtlich der Form und Verrechnung der Kosten, einer vorherigen Absprache.<\/p>\n<h3>3. Zahlung<\/h3>\n<p>3.1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zzgl. der am Tage der Lieferung geltenden MwSt. zu erfolgen. Im \u00fcbrigen gelten die zwischen K\u00e4ufer und Carcolor Autolacksysteme GmbH &amp; Co. KG getroffenen Zahlungsbedingungen als vereinbart. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzul\u00e4ssig, soweit \u00e4ltere Zahlungen noch unbeglichen sind.<\/p>\n<p>3.2. Bei versp\u00e4teter Zahlung sind unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatzes, mindestens aber 9% zu zahlen.<\/p>\n<p>3.3. Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und ebenso wie Schecks nur zahlungshalber angenommen. Alle Kosten durch die Hereinnahme tr\u00e4gt der K\u00e4ufer und sind unmittelbar nach Aufgabe zu verg\u00fcten. Wir haften nicht f\u00fcr rechtzeitig oder odnungsgem\u00e4\u00dfe Vorlage, Protesterhebung und Benachrichtigung sowie f\u00fcr etwaige Zur\u00fcckweisung.<\/p>\n<p>3.4. Sofern wir irgendwie l\u00e4nger als 10 Tage seit Rechnungsdatum f\u00fcr den Kaufpreis im Obligo bleiben (z. B. Wechselzahlung), entf\u00e4llt jegliche Skontogew\u00e4hrung.<\/p>\n<p>3.5. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit seiner Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuf\u00fchren: alle Stundungs-, Prolognations-, Ratenzahlungs- und sonstige Finanzierungsabreden sowie Nachl\u00e4sse und Sondervorteile fallen fort; s\u00e4mtliche uns gegen\u00fcber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des K\u00e4ufers werden sofort f\u00e4llig, auch wenn daf\u00fcr Wechsel entgegengenommen worden sind. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn uns Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers zu mindern geeignet sind. Der Nachweis solcher Ereignisse gilt vor allem durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Verk\u00e4ufer verlangt werden kann. Die gleichen Folgen greifen ein, wenn ein Wechsel des K\u00e4ufers zu Protest geht, eine Zahlungsvollstreckung gegen ihn erfolgt, oder ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird.<\/p>\n<p>3.6. Preisbeanstandungen m\u00fcssen sofort nach Erhalt der Rechnung erfolgen.<\/p>\n<p>3.7. Die Zur\u00fcckzahlung von Zahlungen \u2013 das gleiche gilt f\u00fcr Leistungen des K\u00e4ufers gleich welcher Art \u2013 ist ausgeschlossen, soweit der K\u00e4ufer nicht Rechte aus dem selben Vertragsverh\u00e4ltnis geltend macht. Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen ist nur zul\u00e4ssig, wenn diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<h3>4. M\u00e4ngelr\u00fcge und Haftung<\/h3>\n<p>4.1. Beanstandungen k\u00f6nnen nur vor Verwendung oder Vermischung der Waren und innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt \u2013 versteckte M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach ihrer Feststellung, sp\u00e4testens innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung, geltend gemacht werden. Bei mangelhafter Ware bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern Ersatz. Sollte auch diese Ersatzlieferung mangelhaft sein, so kann der K\u00e4ufer nach seiner Wahl mindern oder wandeln. Ersatz des unmittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4.2. Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verd\u00fcnnung, H\u00e4rter, Zusatzlacke und sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von der Lieferfirma bezogen oder von ihr zur Anwendung empfohlen und die nicht gem\u00e4\u00df den von der Lieferfirma gegebenen Verarbeitungshinweisen verwendet worden sind.<\/p>\n<p>4.3. Die anwendungstechnischen Empfehlungen der Lieferfirma in Wort und Schrift, die zur Unterst\u00fctzung des K\u00e4ufers\/Verarbeiters aufgrund vorliegender Erfahrungen nach bestem Wissen entsprechend dem derzeitigen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis gegeben werden, sind unverbindlich und begr\u00fcnden kein vertragliches Rechtsverh\u00e4ltnis und keine Nebenverpflichtungen auf den Kaufvertrag.<\/p>\n<h3>5. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>Alle Waren bleiben bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Zahlungsverpflichtungen, auch aus zuk\u00fcnftigen Lieferungen, unser Eigentum. Der K\u00e4ufer darf die Waren im Rahmen seines ordnungsgem\u00e4\u00dfen, \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsbetriebes ver\u00e4u\u00dfern, vermischen und\/oder verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich alsdann im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem Rechnungswert des neuen Produktes auf das neue Produkt. Die Vermischung und\/oder Verarbeitung gilt als f\u00fcr uns erfolgt, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit das Miteigentum an dem neuen Produkt nicht unmittelbar auf uns \u00fcbergeht, tritt der K\u00e4ufer uns den entsprechenden Miteigentum schon heute ab.<\/p>\n<p>5.1. Von einer Pf\u00e4ndung oder sonstigen Beeintr\u00e4chtigung unserer Rechte hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich Mitteilung zu machen.<\/p>\n<h3>6. Gerichtsstand<\/h3>\n<p>F\u00fcr alle Streitigkeiten gilt Dortmund als vereinbart.<\/p>\n<p><em>Dortmund, im Januar 1998<\/em><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen AGB der Firma Carcolor Autolacksysteme GmbH &amp; Co. KG, 44141 Dortmund 1. Allgemeines 1.1. Unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle \u2013 auch zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte. 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